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Ernährungsberatung

 
Die Ernährungsberatung nach §20 Absatz1 SGB V richtet sich an gesunde Verbraucher, dient der Prävention/Gesunderhaltung und umfasst in der Regel maximal 3 Beratungstermine.
Ich vergleiche diese Beratung mit den ärztlichen Gesundheits-Check-up und Vorsorgeuntersuchungen. Sinn und Zweck dieser Beratung ist, etwas für seine eigene Gesundheit zu tun, bevor ein Problem auftritt.

Eine solche Beratung kann beispielsweise Hilfestellungen geben zu Themen wie gesunder Lebensstil, Reduzierung von Risikofaktoren, die passende Ernährung bei Sport (auch für Freitzeitsportler!) oder auch zum Essverhalten. Für diese Ernährungsberatung ist keine ärztliche Zuweisung notwendig. Eine Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse ist möglich. 

 

Grundsätzlich biete ich verschiedene Optionen einer Einzel-Ernährungsberatung an:

 

 

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