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ernährungstherapie

Die Ernährungstherapie nach §43 Satz 1 Nr. 2 SGB V richtet sich an Patienten, bei denen eine Erkrankung vorliegt und  durch den Arzt eine Ernährungsberatung verordnet wurde. Die Verordnung einer Ernährungstherapie ist für den Arzt budgetneutral!



In der Regel bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen maximal 5 Termine/ Jahr. Wenn Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag wünscht, erstelle ich Ihnen diesen kostenfrei. Die Höhe der Erstattung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Mein Tipp für Sie: Erkundigen Sie sich vor Beginn der Ernährungstherapie bei Ihrer Krankenkasse, ob diese einen Kostenvoranschlag wünscht.

Eine Auswahl an Erkrankungen, zu denen ich eine Beratung anbiete: 
Lebensmittelunverträglichkeiten (z.B. Fruchtzucker, Milchzucker, Sorbit, Histamin, Gluten) 
Lebensmittelallergien
Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn)

Bluthochdruck 
erhöhte Cholesterinwerte 
erhöhte Harnsäurewerte und Gicht 

 

Grundsätzlich biete ich verschiedene Optionen einer Einzel-Ernährungsberatung an:

 

 

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