ernährungstherapie
Die Ernährungstherapie nach §43 Satz 1 Nr. 2 SGB V richtet sich an Patienten, bei denen eine Erkrankung vorliegt und durch den Arzt eine Ernährungsberatung verordnet wurde. Die Verordnung einer Ernährungstherapie ist für den Arzt budgetneutral!
Während der Corona-Ausgangsbeschränkungen kann ich Ihnen Beratungen via Telefon oder Internet anbieten.
In der Regel bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen maximal 5 Termine/ Jahr. Wenn Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag wünscht, erstelle ich Ihnen diesen kostenfrei. Die Höhe der Erstattung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Mein Tipp für Sie: Erkundigen Sie sich vor Beginn der Ernährungstherapie bei Ihrer Krankenkasse, ob diese einen Kostenvoranschlag wünscht.
Eine Auswahl an Erkrankungen, zu denen ich eine Beratung anbiete:
Lebensmittelunverträglichkeiten (z.B. Fruchtzucker, Milchzucker, Sorbit, Histamin, Gluten)
Lebensmittelallergien
Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn)
bariatrische OP (Beratung vor und nach der Operation)
Diabetes-Typ II
Bluthochdruck
erhöhte Cholesterinwerte
erhöhte Harnsäurewerte und Gicht
Untergewicht
Gewichtszunahme
Ess-Störungen (Anorexie, Bulimie, Binge-Eating-Störung)
Grundsätzlich biete ich verschiedene Optionen einer Einzel-Ernährungsberatung an:
