ernährungstherapie
Die Ernährungstherapie nach §43 Satz 1 Nr. 2 SGB V richtet sich an Patienten, bei denen eine Erkrankung vorliegt und durch den Arzt eine Ernährungsberatung verordnet wurde. Die Verordnung einer Ernährungstherapie ist für den Arzt budgetneutral!
In der Regel bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen maximal 5 Termine/ Jahr. Wenn Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag wünscht, erstelle ich Ihnen diesen kostenfrei. Die Höhe der Erstattung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Mein Tipp für Sie: Erkundigen Sie sich vor Beginn der Ernährungstherapie bei Ihrer Krankenkasse, ob diese einen Kostenvoranschlag wünscht.
Eine Auswahl an Erkrankungen, zu denen ich eine Beratung anbiete:
Lebensmittelunverträglichkeiten (z.B. Fruchtzucker, Milchzucker, Sorbit, Histamin, Gluten)
Lebensmittelallergien
Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn)
Bluthochdruck
erhöhte Cholesterinwerte
erhöhte Harnsäurewerte und Gicht
Grundsätzlich biete ich verschiedene Optionen einer Einzel-Ernährungsberatung an: